Rechtsprechung
ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zuschuss zum Anpassungsgeld - Grubenwehrtätigkeit -
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Zuschusses zum Anpassungsgeld i.R.d. Grubenwehrtätigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13
- LAG Hamm, 11.05.2017 - 11 Sa 1117/15
- BAG - 1 AZR 313/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08
Altersdifferenzierung in Sozialplan
Auszug aus ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13
Sie können im Rahmen ihres Ermessens nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (BAG v.26.05.2009, 1 AZR 198/08, juris). - BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02
Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten
Auszug aus ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13
Deren Entstehungsgeschichte und praktische Handhabung können ergänzend herangezogen werden, wenn unter Berücksichtigung des Wortlautes, der Systematik sowie des Sinn und Zwecks der Regelung noch Zweifel bleiben (BAG v.21.01.2003, 1 ABR 5/02, juris). - BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12
Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung …
Auszug aus ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13
Kennzeichnend für den Entgeltcharakter einer Leistung ist damit, dass sie in einem zumindest teilweise synallagmatischen Verhältnis zur Arbeitsleistung steht, also eine Gegenleistung hierfür darstellt (BAG v.15.10.2013, 1 AZR 544/12, juris). - BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
Änderung einer Gesamtzusage
Auszug aus ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13
Abzustellen ist ferner auf den Gesamtzusammenhang, die Systematik der Regelungen sowie deren Sinn und Zweck, wie er in den jeweiligen Regelungen zum Ausdruck kommt (BAG v.11.12.2007, 1 AZR 953/06, juris). - BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06
Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Herne, 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13
Dabei geht es außerdem darum, wie Dritte, Regelungsadressaten und Gerichte, die jeweiligen Bestimmungen zu verstehen haben (BAG v.19.06.2007, 1 AZR 541/06, juris).
- LAG Hamm, 11.05.2017 - 11 Sa 1117/15
Berücksichtigung der Grubenwehrzulage eines freiwilligen Hauptgerätewartes bei …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des ArbG Herne vom 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 08.07.2015 - 1 Ca 3501/13 - abzuändern, soweit der Klage stattgegeben wurde und die Klage insgesamt abzuweisen.
Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen, und mit seiner Anschlussberufung, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne, vom 08.07.2015, AZ: 1 Ca 3501/13 teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, I. an den Kläger über die vom Arbeitsgericht zugesprochenen EUR 2.475,00 hinaus weitere EUR 37.314,00, insgesamt also EUR 39.789,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz - aus monatlich jeweils EUR 663, 15 ab dem ersten Kalendertag des Folgemonats, erstmals ab dem 01.08.2010, letztmals ab dem 01.07.2015 zu zahlen, hilfsweise, II. an den Kläger über die vom Arbeitsgericht zugesprochenen EUR 2.475,00 hinaus weitere EUR 10.421,40, insgesamt also EUR 12.896,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz - aus monatlich jeweils EUR 173, 69 ab dem ersten Kalendertag des Folgemonats, erstmals ab dem 01.08.2010, letztmals ab dem 01.07.2015 zu zahlen.